Eichrechtskonforme Ladesysteme
Eichrechtskonformes Laden stellt sicher, dass E-Ladestationen die Gesetze des Mess- und Eichrechts erfüllen und somit eine exakte und einheitliche Erfassung des geladenen Stroms erfolgt. Gleichzeitig wird so eine datenschutzkonforme Verarbeitung der erfassten Nutzerdaten beim Laden sicher gestellt. Eichrechtskonforme Ladestationen sind überall dort erforderlich, wo eichrechtskonform abgerechnet werden muss.
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Was ist eichrechtskonformes Laden?
Das eichrechtskonforme Laden spielt insbesondere dort eine Rolle, wo Ladevorgänge abgerechnet werden. Gerade in den Anfangszeiten der E-Mobilität war die Abrechnung beim Laden von E-Fahrzeugen nicht immer hundert Prozent nachvollziehbar. Jeder CPO (=Charge Point Operator) konnte die an seinen Ladestationen erfolgten Ladevorgänge nach eigenem Ermessen abrechnen.
Die EU-Richtlinie 2014/94/EU AFID = „Alternative Fuels Infrastructure Directive“, die den Aufbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe regelt, wurde in Deutschland im Mess- und Eichrecht umgesetzt, so dass
jeder Ladevorgang für Elektroautos in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet wird
jeder Ladevorgang gespeichert wird
die Abrechnung transparent und jederzeit nachvollziehbar ist.
Dazu wurden Regelungen zur eichrechtskonformen Abrechnung von elektrischem Strom an öffentlichen Ladestationen in Deutschland in folgenden Gesetzen aufgenommen:
deutsches Mess- und Eichgesetz (MessEG)
deutsche Mess- und Eichverodnung (MessEV)
Zusätzlich regelt die Preisangabenverordnung (PAngV) seit 28.05.2022 die Preisangabenpflicht zum Aufladen von E-Fahrzeugen.
Neu errichtete Ladepunkte im (halb-)öffentlichen Raum müssen seit 01. April 2019 eichrechtskonform errichtet werden.
Wann benötige ich eichrechtskonforme Wallboxen?
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist eine eichrechtskonforme Ladestation notwendig:
Sie sind ein Unternehmen und stellen Mitarbeiter*innen und Besucher*innen Ihre Ladestationen kostenpflichtig zur Verfügung.
Sie sind ein Betreiber von (halb-)öffentlichen, kostenpflichtigen Ladestationen.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist eine eichrechtskonforme Ladestation nicht notwendig:
Sie sind ein Unternehmen und stellen Ihren Mitarbeiter*innen und Besucher*innen die Ladestation kostenlos zur Verfügung.
Sie haben ein Eigenheim und dort eine private Wallbox für das Laden zu Hause.
Sie sind Mieter*in oder Wohnungseigentümer*in mit einem Stromanschluss über den eigenen Wohnungszähler.
Ihr*e Arbeitgeber*in stellt Ihnen eine Wallbox für zu Hause zur Verfügung.
Bisher ist für die Abrechnung von Wallboxen zu Hause, die den Mitarbeiter*innen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, ein MID-Zähler ausreichend. Bei Firmenladelösungen ist es aber im Ermessen des Arbeitgebers, ob er auf eine eichrechtskonforme Wallbox besteht.
Eichrechtskonformes Laden mit Ladelösungen von Eneco eMobility
Eneco eMobility ermöglicht das eichrechtskonforme Laden von E-Autos an den eigenen Ladesäulen mit einer vollumfänglichen Ladelösung bestehend aus zertifizierter Hardware, User-Portal, IT-Backend und Transparenz-Software. Auch andere zertifizierte Hersteller können eichrechtskonform an unser Backend und User-Portal angebunden werden.
Für den Betrieb (halb-)öffentlicher Ladeinfrastruktur ist eine intelligente Ladesäule die Ausgangsbasis. Eneco eMobility verkauft Ladestationen mit einer eichrechtskonformen Messkapsel inkl. Zähler, welche die Ladevorgangsdaten signieren. Diese werden im Anschluss vom Controller an das Backend übertragen. Mittels der eigens entwickelten Transparenzsoftware können die Ladedaten vom Nutzer validiert und auf Korrektheit geprüft werden. Diese werden zu jedem Ladevorgang an einer eichrechtskonformen Ladestation im User-Portal bereitgestellt.
Unsere Gesamtlösung für die Ladesäule Online und die Transparenzsoftware „chargy“ sind bereits von der CSA geprüft und zertifiziert. Unsere Ladelösungen werden auch für zukünftige Anforderungen im Eichrecht kontinuierlich erweitert und verbessert.
Wallboxen & Ladestationen mit Abrechnungssystem
Die eichrechtskonforme Wallbox und die eichrechtskonforme Ladesäule von Alfen für AC-Laden sind mit geeichten Zählern ausgestattet, die die gesetzlichen Vorgaben für ein transparentes und exaktes Mess- und Abrechnungssystem erfüllen.
Eichrechtskonforme Schnelladestationen
Der Hypercarchger von Alpitronic und die Schnellladestation Delta UFC für DC-Laden sind für eichrechtskonformes Laden geeignet.
Vorteile eichrechtskonformer Ladestationen
Verbraucherschutz
E-Auto Fahrer können sich darauf verlassen, dass sie genau die Menge Strom bezahlen, die Sie auch laden.
Datenschutz
E-Auto Fahrer können sich darauf verlassen, dass ihre Daten gemäß DSGVO erfasst und verarbeitet werden.
Transparente Abrechnung
E-Auto Fahrer aber auch Unternehmen können transparent nachvollziehen, wie viel Ladestrom an Ihren Ladestationen geladen wurde.