Auf dieser Seite beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen für das Beantragen einer Ladestation.
Nach Ihrer Anfrage berät Sie unser Partner Manager zu einer für Sie zukunftssicheren Ladelösung. Anschließend erhalten Sie von unseren Partner Managern ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Nach Bestätigung des Angebots beginnen wir mit der Planung und übergeben die Installation und gegebenenfalls andere anfallende Arbeiten, wie Aushubarbeiten, an unsere Partner. Diese vereinbaren dann telefonisch oder per E-Mail einen Termin für die Installation.
Das hängt von zwei Faktoren ab: davon, ob der vorhandene Stromanschluss ausreicht und wie viele andere Fremdverbraucher, wie z.B. Ihre Haushaltsgeräte oder Ihre Sauna, es im Haus gibt. Ihr Installateur oder Ihr Netzbetreiber kann Sie über die verfügbare Kapazität informieren. Falls viele stromintensive Geräte an den Zählerschrank angeschlossen sind, steht unter Umständen nicht genug Strom zur Verfügung. In diesem Fall können Sie intelligente Lösungen, wie unser Lastmanagement, zur optimalen Verteilung der Ladeleistung nutzen oder die Stromversorgung aufrüsten lassen.
Die Lieferzeit ist davon abhängig, was wir bereits von Ihrer Situation und Ihren Wünschen wissen. Sobald wir uns einen genauen Überblick verschafft haben, kann die Installation schnell erfolgen. Nachdem Sie dem Angebot zugestimmt haben, dauert es durchschnittlich 4 bis 6 Wochen, bis wir die Ladelösung bei Ihnen installieren. Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage sowie der weltweiten Rohstoffknappheit können die Lieferzeiten allerdings stark schwanken.
Sie können dies über die Website Ihres Netzbetreibers beantragen. Im Anschluss daran können Sie die vorbereitenden Arbeiten (wie zum Beispiel die Anpassung des Zählerschrankes) entweder von unseren Technikern oder von Ihrem eigenen (zertifizierten) Installateur vornehmen lassen. Im Anschluss an die Vorbereitungen kann der Netzbetreiber das Aufrüsten des Anschlusses vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Ladelösung erst dann nutzen können, wenn der Netzbetreiber den Anschluss aufgerüstet hat.
Ja, das ist möglich. In dem Fall wird die Ladestation auf den mit uns kooperierenden Roaming-Plattformen veröffentlicht. Darüber hinaus gilt es, Themen wie Preistransparenz und Eichrechtskonformität zu beachten. Wenden Sie sich hierzu gerne an unseren Kundenservice.
Ja, Sie können als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft eine Ladestation beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eigentümergemeinschaft der Installation an diesem Standort im Voraus schriftlich zustimmt. Ohne schriftliche Genehmigung können wir keine Installation vornehmen.
Voraussetzungen für den Anschluss einer Ladelösung sind OCPP 1.5/1.6 sowie eine Onlinefähigkeit. In jedem Fall muss aber vorab eine Prüfung durch Eneco eMobility erfolgen. Bitte lassen Sie uns hierfür das Datenblatt Ihrer Ladelösung zukommen.
Falls Sie den Wohnraum gewerblich nutzen, die Stromrechnung aber über ein Privatkonto abrechnen, können Sie keine geschäftliche Ladestation beantragen. Nutzen Sie in diesem Fall unsere Möglichkeiten für Privatkunden.
Informationen zu Ihrem Netzanschluss erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber. Am einfachsten ist die Abfrage über die Website des Netzbetreibers. Oder Sie nehmen telefonisch Kontakt auf.
Nachdem Sie zugestimmt haben, leiten wir Ihre Anfrage an unsere Installationspartner weiter. Man wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Installation zu vereinbaren.