KfW-Förderung: Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Kommunen fördern lassen

Während die KfW Förderung für Privatpersonen bereits ausgelaufen ist, können Unternehmen und Kommunen Wallboxen und Ladestationen weiterhin von der KfW fördern lassen. Was die KfW Förderung bezuschusst, welche Voraussetzungen Unternehmen und Kommunen dafür erfüllen müssen, wie hoch der Zuschuss für Ihre Ladeinfrastruktur ausfallen kann und welche Förderungen es neben der KfW Förderung noch gibt, erfahren Sie hier.

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KfW Förderung Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen (441)¹

Die Förderung für Ladestationen der KfW wird über das Zuschussportal der KfW vergeben. Haben Sie ein Unternehmen oder Gewerbe und wollen für Ihre eigene E-Flotte, Ihre Dienstwagen oder die E-Autos Ihrer Mitarbeiter*innen Ladestationen zur Verfügung stellen? Dann ist die Förderung der KfW mit der Nummer 441 genau richtig für Sie. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die KfW Förderung 441 finden Sie im Nachfolgenden:

Was fördert die KfW Förderung Ladestationen für Unternehmen?

  1. Kauf und Installation von Ladestationen bis zu 22 kW inklusive Netzanschluss an nicht öffentlich zugänglichen Standorten zum Aufladen Ihrer E-Flotte und der E-Fahrzeuge Ihrer Beschäftigten

  2. Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen

Die Ladestationen müssen Strom aus erneuerbarer Energie, wie z.B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen, nutzen. Dies ist Voraussetzung für die Förderung!

Wer kann die KfW Förderung für Ladestationen (441) nutzen?

  1. Unternehmen

  2. Einzelunternehmen

  3. freiberufliche Tätige

  4. kommunale Unternehmen, wie z.B. Versorgungsvertriebe

  5. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie z.B. Ärztekammern, Universitäten und Verbände

  6. gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist der Zuschuss der KfW Förderung für Ladestationen (441)?

Der Zuschuss beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, wobei die Gesamtkosten mindestens bei 1.285,71 Euro liegen müssen. Pro Standort erhalten Sie einen maximalen Zuschuss von 45.000 Euro.

Wie lange läuft die KfW Förderung für Ladestationen (441) noch?

Die KfW Förderung Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen (441) läuft voraussichtlich bis Dezember 2022.

¹ Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Status der noch verfügbaren Fördermittel. Sollte das Budget aufgebraucht sein, wird die Förderung von 900 Euro nicht mehr ausbezahlt. Mehr Informationen erhalten Sie unter kfw.de.

Bereit elektrisch aufzuladen?

Sie sind bereit Ihre Ladestationen fördern zu lassen? Wir sorgen für einen zukunftssicheren und sorgenfreien Einstieg in die E-Mobilität.

KfW Förderung Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Kommunen (439)¹

Auch die Förderung der Kfw für Ladestationen, die speziell für Kommunen gilt, wird über das Zuschussportal der Kfw vergeben. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die KfW Förderung für Kommunen finden Sie im Nachfolgenden:

Was fördert die KfW Förderung für Ladestationen (439)?

Kauf und Installation von Ladepunkten bis zu 22 kW inklusive Netzanschluss an Standorten, die nur für Beschäftigte der Kommune zugänglich sind.

Wer kann die KfW Förderung für Ladestationen (439) nutzen?

  1. Kommunen und Landkreise

  2. rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen und Landkreisen

  3. kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist der Zuschuss der KfW Förderung für Ladestationen (439)?

Der Zuschuss beträgt 70 % der Gesamtkosten, aber maximal 900 Euro pro Ladepunkt, wobei die Gesamtkosten mindestens bei 12.857,14 Euro liegen müssen. Die Antragssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen, also mindestens 10 Ladepunkte beinhalten.

Wie lange läuft die KfW Förderung für Ladestationen für (439) noch?

Die Förderung läuft voraussichtlich bis Dezember 2022.

¹ Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Status der noch verfügbaren Fördermittel. Sollte das Budget aufgebraucht sein, wird die Förderung von 900 Euro nicht mehr ausbezahlt. Mehr Informationen erhalten Sie unter kfw.de.

Bereit elektrisch aufzuladen?

Sie sind bereit Ihre Ladestationen fördern zu lassen? Wir sorgen für einen zukunftssicheren und sorgenfreien Einstieg in die E-Mobilität.

Unsere förderfähigen Wallboxen und Ladestationen

Förderfähige Wallboxen, Ladestationen und Hypercharger gibt es unter anderem von den Herstellern Alfen, Vestel und Alpitronic. Wir beraten Sie gerne zu einer förderfähigen Ladestation für Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune.

förderfähig

Alfen Eve Double Pro-line DE

  • Bis zu 44 KW Ladeleistung

  • Kostenlose Ladekarte inklusive

  • Lademanagement möglich

  • Optional mit Standsäule und Sockel

  • Optional Verkabelung und Installation

    förderfähig

    Alfen Eve Double PG-line DE

    • Bis zu 44 kW Ladeleistung

    • Kostenlose Ladekarte inklusive

    • Lademanagement möglich

    • Optional mit Verkabelung und Installation

      förderfähig

      Vestel Basic

      • Bis zu 11 kW Ladeleistung

      • Autorisierung: RFID oder Plug&Charge (nach Wahl)

      • Kostenlose Ladekarte für unterwegs

      • Inklusive Grundinstallation

      • Optional mit Festkabel

      • Stand- oder Wandhalterung

        förderfähig

        Alpitronic Hypercharger

        • Erweiterung bis zu 5 Ladepunkte möglich

        • Kurze Ladedauer bei bis zu 300 kW Ladeleistung

        • Individuelle Ausstattungsvarianten und Steckerkonfiguration

        • Individuelles Design

        • Smart in das Lastmanagement und Lademanagement-Portal integrierbar

          Regionale und kommunale Förderung für Ladestationen

          Neben der bundesweiten KfW-Förderung haben auch einige Bundesländer und Kommunen regionale Förderungen für Ladestationen und Ladeinfrastruktur. Im Nachfolgenden finden Sie weiterführende Links zu den wichtigsten, regionalen Förderungen für Ladeinfrastruktur¹:

          ¹ Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Status der noch verfügbaren Fördermittel. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

            Bereit elektrisch aufzuladen?

            Sie sind bereit Ihre Ladestationen fördern zu lassen? Wir sorgen für einen zukunftssicheren und sorgenfreien Einstieg in die E-Mobilität.