BAFA E-Auto-Förderung 2023
15 Mio. vollelektrische Pkws bis 2030 - so das Ziel der Bundesregierung. Deshalb förderte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit Juli 2016 elektrisch betriebene Fahrzeuge mit der E-Auto-Prämie. Ab dem 01. Januar 2023 fördert die BAFA nur noch die Anschaffung rein elektrischer Fahrzeuge. Ab 01. September 2023 kann der sogenannte Umweltbonus nur noch von Privatpersonen beantragt werden.
Welche Kriterien Fahrzeuge erfüllen müssen, um jetzt noch gefördert zu werden, wo Sie die Förderung beantragen können, wie hoch die staatliche Förderung für Elektroautos ausfällt und wie sich die Förderung im Laufe des Jahres 2023 noch verändert, erfahren Sie hier.
Inhalte auf dieser Seite
BAFA-Förderung: welche Elektroautos werden 2023 noch gefördert?
Während Plug-In-Hybridfahrzeuge für 2023 nicht mehr mit dem Umweltbonus gefördert werden, gilt die Förderung der BAFA weiterhin für neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Darüber hinaus werden auch noch Fahrzeuge gefördert, die keine lokalen CO2-Emissionen vorweisen.¹ Laut BAFA müssen Elektroautos folgende Kriterien erfüllen, um eine Förderung zu erhalten:
Elektrisch betriebene erstmals in Deutschland zugelassene Fahrzeuge oder junge gebrauchte Elektrofahrzeuge mit 2. Zulassung sowie Brennstoffzellenfahrzeuge
Mindesthaltedauer von 24 Monaten
¹ Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Status der noch verfügbaren Fördermittel. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Eine detaillierte Auflistung aller förderfähigen Elektroautos finden Sie hier:
BAFA Förderung für Elektrofahrzeuge 2023: so hoch ist die Prämie
Wie hoch die Förderung für Ihr Elektrofahrzeug ist, hängt vom Anschaffungspreis Ihres E-Autos ab. Sollten Sie Ihr E-Fahrzeug leasen, ist die Fördersumme zudem abhängig von der Leasinglaufzeit. Hinzu kommt jeweils der Herstelleranteil in Höhe der Hälfte der staatlichen E-Auto Prämie. Die maximale Förderung für 2023 beträgt also derzeit 6.750 Euro.
Mehr Informationen finden Sie unter www.bafa.de/umweltbonus.
Bundesanteil für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis < 40.000 Euro) | Bundesanteil für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis > 40.000 Euro) | Bundesanteil für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindesthaltedauer | |
---|---|---|---|---|
Kauf | 4.500 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 12 Monate |
Leasinglaufzeit 12-23 Monate | 2.250 Euro | 1.500 Euro | 1.500 Euro | 12 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate | 4.500 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 24 Monate |
BAFA-Umweltbonus: so beantragen Sie die E-Auto-Förderung
Die Förderung für E-Autos wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Dort können sie einen Einzelantrag oder einen Sammelantrag für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge beantragen.
Schritt 1
Über Förderung informieren
Informieren Sie sich über die Kriterien, die ein E-Fahrzeug erfüllen muss, damit Sie die Innovationsprämie erhalten.
Schritt 2
Fahrzeug kaufen oder leasen
Schritt 3
Antrag stellen & Zulassungsbescheinigung einreichen
Schritt 4
Zuschuss erhalten
Umweltbonus für E-Fahrzeuge: das ändert sich ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem E-Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro und die Höhe des Umweltbonus gesenkt.
Bundesanteil für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis < 45.000 Euro) | Bundesanteil für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindesthaltedauer | |
---|---|---|---|
Kauf | 3.000 Euro | 2.400 Euro | 12 Monate |
Leasinglaufzeit 12-23 Monate | 1.500 Euro | 1.200 Euro | 12 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate | 3.000 Euro | 2.400 Euro | 24 Monate |
Die wichtigsten Fragen zur BAFA-Förderung für Elektrofahrzeuge
Bereit elektrisch aufzuladen?
Sie wollen einfach und nachhaltig auf E-Mobilität umsteigen? Wir sorgen für einen zukunftssicheren und sorgenfreien Einstieg in die E-Mobilität.